Tipps für mehr Produktbewertungen in Online-Shops

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Unsere Gesellschaft beruft sich zunehmend auf soziale Medien bzw. ehrliche Meinungen und Kommentaren von Dritten. Im eCommerce nutzt man dazu Produktbewertungen. Diese sind von Verbrauchern für Verbraucher erstellte Produkt-Rezensionen, die neben der allgemeinen Produktbeschreibung potenziellen Kunden bei der Produktauswahl helfen und eine gute Werbung für den eigenen Online-Shop. Weiterhin sind Produktbewertungen auch nützlich zur Steigerung der Online-Präsenz und für die Suchmaschinenoptimierung (SEO), da benutzergenerierte Inhalte (user generated content) auf die Frische einer Webseite deuten. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Kunden zur Abgabe von Produktbewertungen motivieren.

Darum sind Produktbewertungen in Ihrem Shop sinnvoll:

  • 80 % der deutschen Online-Käufer sehen sich auch Produktbewertungen an
  • Produktbewertungen können den Umsatz um ca. 13% steigern

Sie können Ihre Kunden zur Abgabe einer Produktbewertung direkt im Shop auffordern, aber auch in der Auftragsbestätigung. Wenn Sie eine Einwilligung des Kunden haben zur Zustellung von Werbemails, dann können Sie auch nach z.B. 7 Tagen eine Aufforderung versenden, denn dann hatte der Kunde Zeit sich mit dem Produkt zu befassen.

So können Sie Ihre Kunden motivieren eine Produktbewertung zu schreiben:

  • Prominente Aufforderung zur Abgabe einer Produktbewertung durch einen Button oder direkte Darstellung des Formulars
  • Durch eine direkte Aufforderung: „Bitte bewerten Sie unser Produkt XYZ.”, „Schreiben Sie die erste Rezension zu diesem Produkt“ oder „Schreiben Sie die aktuellste Rezension zu diesem Produkt!“
  • Schreiben Sie wie wichtig Bewertungen für Kunden sind
  • Zeigen Sie die alle Kundenbewertungen zu einem Produkt an
  • Löschen Sie keine negativen Bewertungen und fordern Sie auch nicht den Kunden auf diese zu entfernen! Kontaktieren Sie besser den Kunden und versuchen Sie die Ursache herauszufinden.

Beachten Sie aber Bitte, die Bezahlung von Produktbewertungen verstößt gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb. Sofern Sie Rabatt-Gutscheine für die Abgabe einer positiven Produktbewertung an die Kunden versenden, muss bei der Produktbewertung auch ein Hinweis hin, dass diese “gesponsort” ist, sprich in Verbindung mit einem Gutschein abgegeben wurde, ansonsten ist die abmahnfähig (Urteil OLG Hamm). Neben dem Aufwand ist es auch eher abschreckend, wenn Kunden einen solchen Hinweis sehen.

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