EU-Cookie-Richtlinie oder der EU-Wahnsinn

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Die sogenannte EU-Cookie-Richtlinie verwirrt Webseitenbetreiber in Deutschland. Muss nun das Einverständnis der Webseitennutzer eingeholt werden? Einmal mehr hat der Wahnsinn in der EU zugeschlagen.

Die EU sieht die EU-Cookie-Richtlinie in Deutschland bereits als geltendes Recht, auch wenn diese noch nicht in Deutsche Gesetze übertragen worden ist. Die Richtlinie sieht vor, dass über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation der Einsatz von Cookies im Internet nur noch erlaubt sein soll, wenn die Nutzer dies eingewilligt haben.

Aber was genau sind denn Cookies? Ein Cookie ist in seiner ursprünglichen Form eine Textdatei auf einem Computer. Sie enthält typischerweise Daten über besuchte Webseiten, die die Browser-Software beim Surfen im Internet ohne Aufforderung speichert. Cookies werden häufig für Besucherstatistiken oder aber Social Media Dienste eingesetzt.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Cookies ist undurchsichtig. Die EU-Richtlinie ist bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden, aber die EU sieht ihre Richtlinie als maßgebend für alle Mitgliedsstaaten. In Deutschland ging man bisher immer davon aus, dass Cookies eingesetzt werden können solange der Nutzer der Webseite der Verwendung nicht widersprochen hat. Die EU-Cookie-Richtlinie sieht aber nun vor, dass der Nutzer der Webseite sein ausdrückliches Einverständnis zur Verwendung von Cookies erklären muss.

Die Auswirkungen sind bislang noch nicht vorhersehbar, wahrscheinlich werden erst wieder deutsche Gerichte darüber entscheiden müssen. Doch bevor es wieder zu einer Abmahnwelle kommt sollten Webseitenbetreiber die Nutzer beim Aufrufen der Webseite mit Hilfe eines Pop-Up über die Verwendung von Cookies informieren und sie aufzufordern, durch Klicken auf einen Button deren Einsatz zu bestätigen.

Nachdem der User auf OK geklickt hat verschwindet der Hinweis. Auch wenn es lästig ist und das Layout der Seite einschränkt, mit solch einem Hinweis sind Sie auf der sicheren Seite.

Immer mehr Webseite in Deutschland setzen bereits solche Hinweise ein, so z.B. auch Zalando. Wenn Sie die Seite aufrufen, erscheint der Hinweis ganz oben.

Warten wir mal ab was die Zukunft bringt, demnächst entscheidet die EU bestimmt noch darüber wie lange Webseitenbesucher eine Seite ansehen dürfen ohne gesundheitliche Schädigungen der Augen davonzutragen. 

Bis es endgültige und eindeutige Entscheidungen gibt empfehlen wir Ihnen den Einsatz des Hinweises mittels eines Pop-Up-Fensters. Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung für Ihre Webseite oder Ihren Webshop behilflich.

Eine Meinung zu “EU-Cookie-Richtlinie oder der EU-Wahnsinn

  1. Stefan Schmitt sagt:

    Da gebe ich dir vollkommen Recht, dieser ganze Wahnsinn mit den Gesetzen. Ich behaupte, mindestens 75% der user wissen noch nicht einmal as ein Cookie ist und schrecken vor so einem Hinweis ab.

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