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Was passiert mit mangelhaften Wareneingängen?

Mangelhafte Wareneingänge werden entsprechend auf dem Ablieferungsnachweis des Frachtführers vermerkt und dieser darauf hingewiesen. Der Shopbetreiber kann daraufhin entscheiden wie mit der Ware umgegangen werden soll. Die Wareneingangsprüfung erfolgt gemäß § 377 HGB.

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