Was ist bei der Warenanlieferung zu beachten?

Bei der Anlieferung von Waren an emoose gibt es folgende Punkte zu beachten:

  • Die Anlieferung der Waren muss über das Dashboard angekündigt werden.
  • Der Händler/Transporteur ist für die unbeschädigte Anlieferung der Waren verantwortlich.
  • Wareneingangsprüfung erfolgt gemäß § 377 HGB
  • Die Warenannahmezeiten sind werktags (Mo–Do.) von 07:30-15:00 Uhr und Fr. von 07:30-14:00 Uhr.
  • Die Anschrift lautet: emoose GmbH, In den Hallen 9-13, D-66115 Saarbrücken
  • Bei Paletten und Paketen die Anschrift um den Kundennamen ergänzen, also z.B.
    emoose GmbH
    c/o Beispielfirma GmbH
    In den Hallen 9-13
    66115 Saarbrücken
  • Waren dürfen per Paketdienst (Einzelkartons) bis maximal 30,0 kg angeliefert werden. Ausnahmen bilden Pakete für den PRE-FBA-Versand. Diese dürfen lediglich ein Maximalgewicht von 23,0 kg aufweisen mit den max. Maßen 60 x 60 x 60 cm.
  • EUR-Paletten (Spedition) dürfen mit den Maßen (L x B x H) 120×80×180 cm und einem maximalen Gesamtgewicht von 1.000 kg angeliefert werden. Die Paletten müssen äußerlich in einem einwandfreien Zustand sein und dürfen keine Mängel aufweisen. Bei Anlieferung auf Industriepaletten oder Einwegpaletten wird die Entsorgung berechnet.
  • Jeder Lieferung muss zwingend ein Lieferschein oder eine Rechnung mit Auflistung der Positionen und Mengen beigefügt werden, dieser muss außerhalb auf dem Paket oder der Palette angebracht sein. Alle Artikel müssen klar identifizierbar sein und den Shop- oder PRE-FBA-Artikeln zugeordnet werden können. Auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung müssen die Artikelnummern, so wie sie auch im Shop genutzt werden, aufgelistet sein. Alle Artikelnummern können auch in der Fulfillment-Statistik abgerufen werden, so wie sie bei uns im System hinterlegt sind. Werden Produkte von Dritten angeliefert und diese haben andere Bezeichnungen und Artikelnummern, so ist es zwingend erforderlich, einen Lieferschein mit den Shop- und Händler-Artikelnummern zum Vergleich einzureichen.
  • Kartonagen müssen mindestens mit Produktbezeichnung (SKU oder EAN) und Menge gekennzeichnet sein, bei Palettenanlieferung müssen diese Informationen von außen gut sichtbar sein. Waren in Kartonagen sollen sortenrein angeliefert werden, bei Misch-Kartonagen ist eine äußerliche Beschriftung des Inhalts zwingend erforderlich und die unterschiedlichen Artikel müssen sauber voneinander getrennt und gekennzeichnet sein .
  • Produkte in verschließbaren Behältnissen müssen ordnungsgemäß verschlossen sein.
  • Wir haben keine Laderampe, ein LKW mit Hebebühne oder Stapler ist empfehlenswert. Nach Paragraf 412, Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist für das Abladen der Ware der Absender verantwortlich. Wir verfügen über einen eigenen Stapler und können beim Abladen behilflich sein. Sollten wir beim Abladen unterstützen, wird die entsprechende Zeit in Rechnung gestellt.
  • Lieferungen in 20″- oder 40″-Containern mit losen Paketen, die von Hand entladen werden müssen, sowie LKWs oder Paketdienste mit losen Paketen, müssen mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und per E-Mail abgestimmt werden. Montags können wir keine Container oder LKWs manuell entladen. Die Entladung von Lieferungen ist bei uns nur zwischen 7:00 und 12:00 Uhr möglich. Damit eine Lieferung noch am selben Tag entladen werden kann, bitte die maximale Entladezeit beachten: bis zu 2 Stunden für einen 20-Fuß-Container und bis zu 4 Stunden für einen 40-Fuß-Container oder LKW. Eine Anlieferung muss daher spätestens um 10:00 Uhr erfolgen, wenn es sich um einen 20-Fuß-Container handelt. Für einen 40-Fuß-Container oder LKW muss die Anlieferung sogar spätestens um 8:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten: Nicht angekündigte Lieferungen werden mit der doppelten Entladepauschale berechnet. Das Abstellen (Absatteln) von Containern ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
  • Ausschließlich verzollte Ware darf angeliefert werden. Sollten wir dennoch Zollrechnungen für Einfuhrumsatzsteuer erhalten, die vom Auftraggeber zu tragen sind, muss dieser die Umschreibung und Begleichung innerhalb von 14 Tagen sicherstellen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, werden wir den fälligen Betrag verauslagen und dem Auftraggeber diesen Betrag zuzüglich einer Bearbeitungs- und Säumnispauschale von 75,00 € in Rechnung stellen.
  • Die Warenankündigung muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Abweichungen und Fehlmengen werden berechnet.
  • Unangekündigte Wareneingänge werden nach Bearbeitungsaufwand berechnet.
  • Artikel können vorab nicht eingebucht werden. Nur vollständige Wareneingänge werden bearbeitet, eine Teilbearbeitung ist nicht möglich.

Werden die oben genannten Punkte nicht beachtet, wird der zusätzliche Aufwand abgerechnet und die Bearbeitung des Wareneingangs verzögert sich um 5 Werktage. Bei Nichteinhaltung der Wareneingangsbestimmungen wird pro Verstoß eine Pauschale von 3,00 € berechnet, maximal jedoch 15,00 €.

Die Wareneingangsbestimmungen haben wir auf 2 Seiten in Deutsch und Englisch zusammengefasst. Diese können und sollten mit dem Produzenten und Lieferanten geteilt werden.

Wichtige Hinweise zur Produktkennzeichnung und BIO-Ware

  1. Die neue Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung (Ab 01.01.2026)
    Jeder einzelne Artikel, den du bei uns einlagerst, muss einen eindeutigen, maschinenlesbaren Produktcode (EAN, GTIN oder Barcode) tragen. Dieser Code ist nicht nur physisch auf dem Produkt nötig, sondern muss auch systemseitig in deinem angebundenen Shop- oder Marktplatzsystem für die entsprechende Produktvariante (SKU) hinterlegt sein. Nur so kann unsere Software den Artikel beim Picken korrekt zuordnen. Ein einmal für eine SKU verwendeter Code muss dauerhaft beibehalten werden, um die Datenintegrität zu sichern. Wichtig ist außerdem, dass der Code während der gesamten Lagerzeit sauber, unbeschädigt und gut scannbar bleibt.

    Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

    1. Keine Haftung für Pick-Fehler: Wenn die Ware nach dem Stichtag ohne scannbaren Code angeliefert wird, schließt die emoose GmbH jegliche Haftung für Pick-Fehler aus, da diese direkt aus der fehlenden maschinellen Lesbarkeit resultieren.
    2. Deine Verantwortung für GPSR: Die alleinige Verantwortung und Haftung für die Einhaltung der EU-Verordnung (GPSR) liegt immer bei dir als „Inverkehrbringer“ der Produkte. Du stellst uns von jeglichen Konsequenzen (z.B. Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen) frei.
    3. Optionaler Etikettierservice: Sollten deine Produkte die Anforderungen nicht erfüllen, bieten wir dir als kostenpflichtige Zusatzleistung an, die notwendige Etikettierung für dich vorzunehmen. 
  2. Kennzeichnung von Verpackungseinheiten
    Dieser Punkt betrifft alle Anlieferungen von Paletten und Kartonagen: Die eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung auf der Außenseite ist zwingend erforderlich. Sie muss mindestens die Artikelnummer (SKU) oder EAN sowie die exakte Stückzahl des Inhalts enthalten.
    Bei Artikeln mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Chargenpflicht müssen MHD und Chargennummer zwingend auf dem Außenkarton und dem Lieferschein vermerkt sein.

    Konsequenzen: Ohne diese Kennzeichnung behalten wir uns vor, die Bearbeitung nur gegen Berechnung des Mehraufwands vorzunehmen oder auszuschließen. Noch wichtiger: Wir übernehmen keine Haftung für Fehlversendungen (insbesondere bei sensiblen PRE-FBA-Aufträgen), die auf einer mangelhaften Kennzeichnung des Wareneingangs basieren. Die Bearbeitung des Wareneingangs kann sich durch solche Mängel um bis zu fünf Werktage verzögern. 
  3. Sonderbestimmungen für BIO-Produkte
    Bei der Anlieferung von ökologischen Erzeugnissen sind wir zur strikten Einhaltung der Verordnungen verpflichtet.

    1. Zertifizierungen: Du musst uns unaufgefordert und einmalig die aktuell gültige Zertifizierung deiner Kontrollstelle sowie die Bio-Bescheinigung deines Lieferanten als PDF zusenden.
    2. Transport und Dokumentation: Die Produkte müssen so verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt nicht ohne Beschädigung des Siegels ausgetauscht werden kann. Lieferscheine oder Rechnungen müssen eindeutig das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), ggf. die Chargennummer und die Codenummer der Kontrollstelle für jedes Produkt ausweisen.
    3. Deine Haftung: Du bist für die rechtlich korrekte Kennzeichnung deiner Produkte und deren Bezeichnung in deinem Shop verantwortlich.
    4. Blockierung des Wareneingangs: Sollten die Wareneingangsbestimmungen für Bio-Produkte nicht eingehalten werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Wareneingang unverzüglich und unbestimmt zu blocken, bis eine vollständige Klärung erfolgt ist.

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