Aktuelle eCommerce und Fulfillment News KW 48, 2025

ecommerce und Fulfillment News

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Hier die aktuellen Neuigkeiten der Woche aus dem Bereich eCommerce und Fulfillment zusammengefasst von emoose. Diese Woche haben wir eine spannende Mischung aus juristischen Fallstricken, technologischen Innovationen und Herausforderungen im Logistikbereich für dich. Du erfährst, wie du mit KI-Bildern rechtlich auf der sicheren Seite bleibst, was die kommende EU-Zahlungsdienste-Reform für dich bedeutet, wie du dein Retourenmanagement optimieren kannst und welche drastischen Betrugszahlen aktuell im E-Commerce herrschen. Außerdem blicken wir auf die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche und die fortwährenden Black-Friday-Verstöße von Amazon. Lies weiter, um dein Wissen auf den neuesten Stand zu bringen!

Rechtssicherheit für deinen Shop: Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Bildern wird immer gängiger, doch die rechtliche Lage in Deutschland ist für dich als Online-Händler noch nicht vollständig geklärt. Aktuell gibt es keine allgemeine, gesetzliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die du beispielsweise in deinem Shop oder auf deiner Website einsetzt. Du musst also nicht pauschal jeden von einer KI erzeugten Banner oder jedes Produktbild als solches markieren. Dennoch solltest du wachsam sein, da bestehende Gesetze, insbesondere zum Verbraucherschutz und gegen die Irreführung von Konsumenten, weiterhin greifen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die KI sogenannte Deepfakes erzeugt – also täuschend echte Bilder oder Videos von realen Personen. Hier besteht eine Kennzeichnungspflicht, da die Gefahr der Täuschung sehr hoch ist. Wenn du dir unsicher bist, ist Transparenz immer die beste Wahl, um Abmahnungen zu vermeiden. Zwar sieht der zukünftige EU AI Act technische Kennzeichnungen durch die KI-Anbieter selbst vor (etwa durch Wasserzeichen), aber bis dieser vollständig in Kraft tritt, liegt die Verantwortung bei dir. Was das Urheberrecht angeht, gelten KI-Bilder in Deutschland in der Regel nicht als urheberrechtlich geschützte „Werke“, da die Schöpfungshöhe fehlt – du darfst sie also grundsätzlich frei verwenden. Markenschutz für ein KI-generiertes Logo kannst du jedoch ganz normal beim Patentamt beantragen. Die Quintessenz: Solange keine Täuschung vorliegt, bist du meist auf der sicheren Seite, aber behalte die Entwicklung der Gesetzgebung im Auge.

Zukunft der Zahlungen: Was die neue EU-Reform PSD3 für dich ändert

Die EU arbeitet an einer umfassenden Reform der Zahlungsdienste, bekannt als PSD3 (Payment Services Directive 3) und der PSR (Payment Services Regulation), die den Zahlungsverkehr in Europa sicherer und innovativer machen soll. Für dich als Online-Händler bedeutet dies vor allem, dass du dich auf strengere Anforderungen im Bereich der Betrugsprävention einstellen musst. Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die im Rahmen der PSD2 aufgetretenen Uneinheitlichkeiten in der nationalen Umsetzung zu beseitigen, indem sie verstärkt auf eine direkt anwendbare Verordnung setzt.

Ein zentraler Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen wie Instant Payments und der Nutzung moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz zur Betrugserkennung. Du solltest also sicherstellen, dass deine Zahlungsdienstleister und deine internen Prozesse auf dem neuesten Stand sind, um den verschärften Sicherheitsvorgaben gerecht zu werden. Auch Buy now, pay later (BNPL)-Dienste, die in Kombination mit Zahlungsdiensten angeboten werden, sollen unter den Anwendungsbereich der PSD3 fallen, was neue Compliance-Anforderungen mit sich bringen kann. Die Reform stärkt den europäischen Binnenmarkt, erhöht die Sicherheit deiner Transaktionen und bietet dir gleichzeitig einen klaren Rahmen, um Technologien zu nutzen, die deinen Shop effizienter machen und den Komfort für deine Kunden steigern können. Du hast also die Chance, dich frühzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten und Wettbewerbsvorteile zu sichern, wobei eine vollständige Umsetzung in nationales Recht wahrscheinlich bis spätestens 2026 erfolgen wird.

Retouren-Kostenfalle: So optimierst du dein Retourenmanagement laut EHI-Studie

Retouren sind im E-Commerce ein unvermeidliches Übel, das die Rentabilität deines Geschäfts stark beeinflusst. Eine aktuelle EHI-Studie zeigt, dass die Sortimentsstruktur der größte Treiber für die Retourenquote ist, wobei Textilien hier erwartungsgemäß an der Spitze liegen, während du bei Möbeln, Büchern oder Spielwaren mit deutlich niedrigeren Raten rechnen kannst. Was die Kosten betrifft, so kalkuliert über die Hälfte der Händler mit bis zu 10 Euro Bearbeitungskosten pro retourniertem Artikel, weitere 13,9 Prozent sogar mit bis zu 20 Euro. Das Problem: Fast ein Drittel der Befragten kann die genauen Kosten gar nicht beziffern, was dir zeigt, wie wichtig Kostentransparenz für eine gezielte Optimierung ist.

Viele Unternehmen hängen noch an der manuellen Datenerfassung der Retourengründe fest (rund 34 Prozent), was den Optimierungsprozess verlangsamt. Nur etwa 7 Prozent setzen bereits Künstliche Intelligenz (KI) im Retourenmanagement ein, obwohl über 45 Prozent das Potenzial für die Zukunft als relevant erachten. Die Geschwindigkeit der Retourenabwicklung ist dabei entscheidend für die Kundenzufriedenheit, wobei einige Shops den Prozess in weniger als 24 Stunden abschließen. Du musst davon ausgehen, dass sich das Retourenaufkommen in den nächsten drei Jahren laut 80 Prozent der Befragten nicht verbessern wird, du musst also aktiv werden. Dein Handlungsauftrag ist klar: Schaffe Transparenz über deine Retourenkosten, automatisiere die Erfassung der Retourengründe und prüfe den Einsatz von KI, um deine Rentabilität langfristig zu sichern.

Wichtiges Urteil: Du haftest nicht für Plattform-Suchergebnisse

Für dich als Online-Händler, der auf großen Plattformen wie Amazon oder eBay verkauft, gibt es eine wichtige Klarstellung durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das Gericht hat entschieden, dass du nicht automatisch für Suchergebnisse haftest, die die Plattform-Suchmaschine generiert, selbst wenn dein No-Name- oder kompatibles Produkt angezeigt wird, obwohl der Kunde nach einer bestimmten Marke sucht. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal gegen häufige Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.

Der konkrete Fall betraf Staubsaugerbeutel, die als kompatibles Zubehör für ein Markenprodukt angeboten wurden. Das OLG Düsseldorf stellte fest, dass keine Markenverletzung vorliegt, solange du dein Angebot eindeutig und transparent kennzeichnest. Wenn du klar angibst, dass es sich um ein „passendes“ oder „kompatibles“ Produkt handelt und es kein Originalprodukt ist, erfüllst du deine Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern. Das Gericht entlastet dich damit von der Verantwortung für die technische Funktionsweise der Plattform-Suchmaschinen. Die klare Kennzeichnung deines Produktes schützt dich davor, dass dir vorgeworfen wird, du hättest den Markennamen gezielt als Suchwort hinterlegt, um Käufer abzufangen. Achte also penibel darauf, dass deine Produktbeschreibungen diese klaren Hinweise enthalten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Alarmstufe Rot: 95 Prozent der Online-Händler von Betrug betroffen

Die Bedrohung durch Online-Betrug im E-Commerce ist drastisch und betrifft fast jeden. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 95 Prozent der deutschen Online-Shops bereits Opfer von Betrugsversuchen geworden sind. Die finanziellen Auswirkungen sind besorgniserregend: Jeder vierte Händler meldet jährliche Schäden von über 100.000 Euro. Selbst wenn du nicht zu dieser Gruppe gehörst, liegt der Schaden bei 32 Prozent der Befragten immer noch zwischen 10.000 und 100.000 Euro, was deine Rentabilität stark untergräbt.

Die häufigste Betrugsform ist der Identitätsbetrug, gefolgt von der Nutzung gefälschter Adressdaten und dem Account Takeover, bei dem Kriminelle bestehende Kundenkonten übernehmen. Auch missbräuchlich verwendete Zahlungsdaten wie gestohlene Kreditkarteninformationen stellen eine erhebliche Bedrohung dar. Die Methoden der Betrüger werden dabei immer professioneller, was den Einsatz von automatisierten Präventionsmaßnahmen zur Pflicht macht. Obwohl 94 Prozent der Händler bereits Maßnahmen zur Betrugserkennung implementiert haben, zeigen die hohen Schadenszahlen, dass die Abwehrmechanismen ständig optimiert werden müssen. Du musst jetzt in effektive Betrugsprävention investieren, um nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Reputationsschäden und juristische Kosten zu vermeiden, die den Gesamtschaden zusätzlich in die Höhe treiben.

Paketbranche am Limit: ver.di fordert drastische Maßnahmen

Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) sind weiterhin kritisch, was auch indirekt deine Prozesse im Fulfillment betrifft, da du auf eine funktionierende Logistik angewiesen bist. Eine neue Beschäftigtenbefragung enthüllt gravierende Missstände, weshalb die Gewerkschaft ver.di nun drastische Forderungen an die Bundesregierung stellt. Die zentrale Forderung ist ein gesetzliches Verbot von Subunternehmen in der Paketzustellung, da deren Einsatz systematisch zu prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen führt.

Zudem fordert ver.di die Einführung einer 20-Kilo-Grenze für Pakete, die von einer einzelnen Person zugestellt werden müssen, um die körperliche Belastung der Zusteller zu reduzieren. Die Studie belegt, dass Zusteller bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern ohne Betriebsrat im Schnitt elf Stunden länger pro Woche arbeiten und monatlich rund 500 Euro weniger verdienen als ihre Kollegen in tarifgebundenen Unternehmen. Die Belastung in der Branche führt bereits zu einem Rekord-Krankenstand. Für dein Geschäft bedeutet das, dass die Forderungen der Gewerkschaft und die damit verbundenen möglichen politischen Maßnahmen die Kosten und die Struktur der Paketzustellung in Zukunft stark verändern könnten. Du solltest dich auf diese strukturellen Veränderungen einstellen und langfristig mit veränderten Konditionen deiner Logistikpartner rechnen.

Black Friday: Amazon verstößt wiederholt gegen die Preisangabenverordnung

Die Black Week und der Black Friday locken Kunden mit vermeintlich attraktiven Rabatten, doch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Preisangabenverordnung (PAngV), ist oft mangelhaft. Ein aktueller Bericht hebt hervor, dass der Branchenriese Amazon die Regeln wiederholt missachtet. Die PAngV besagt, dass bei Rabattwerbung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preissenkung als durchgestrichener Vergleichspreis ausgewiesen werden muss.

Amazon nutzt stattdessen in vielen Fällen die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder andere höhere Preise als Basis für die Rabattberechnung, was irreführend ist. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben klargestellt, dass dieser niedrigste Preis nicht irgendwo versteckt stehen darf, sondern der konkret beworbene Vergleichspreis sein muss. Bereits in der Vergangenheit hat das Landgericht München in einem ähnlichen Fall gegen Amazon entschieden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Für dich als Händler bedeutet dies, dass du penibel darauf achten musst, die PAngV korrekt umzusetzen. Wenn du mit prozentualen Rabatten oder Aktionspreisen wirbst, muss dein durchgestrichener Preis der tatsächlich niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein. Verstöße können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Sei daher transparent und gesetzeskonform, um dich von den wettbewerbswidrigen Praktiken der Großen abzugrenzen.

OpenAI führt „Shopping Research“ ein: So wird KI dein Kaufberater

Die Künstliche Intelligenz (KI) wird nun zu deinem persönlichen Einkaufsassistenten: OpenAI hat eine neue Funktion namens „Shopping Research“ für ChatGPT eingeführt. Dieses Tool soll Nutzer dabei unterstützen, die besten Produkte zu finden, indem es die Recherchearbeit übernimmt. Du kannst einfach beschreiben, was du suchst, und die KI durchsucht das Internet, bewertet qualitativ hochwertige Quellen und erstellt einen personalisierten Einkaufsführer.

Das Besondere daran: Die KI stellt klärende Nachfragen zu deinen Anforderungen – etwa zu Budget, gewünschten Funktionen oder für wen das Produkt gedacht ist – um die Ergebnisse zu präzisieren. Wenn du die Memory-Funktion von ChatGPT nutzt, werden sogar vergangene Gespräche in die Empfehlungen einbezogen, was die Personalisierung weiter vertieft. Das Tool ist darauf ausgelegt, detaillierte Vergleiche zu liefern und über die reinen Preise hinaus auch Einschränkungen und Kompromisse von Produkten zu beleuchten. Für dich als Online-Händler bedeutet dies, dass die Kunden, die in deinen Shop kommen, wahrscheinlich deutlich besser informiert sind. Deine Produktinformationen und Inhalte müssen also sehr präzise und überzeugend sein, da sie direkt mit den KI-generierten Berichten konkurrieren. Das Tool ist sowohl für kostenlose als auch für bezahlte ChatGPT-Nutzer auf mobilen Geräten und im Web verfügbar und signalisiert einen weiteren Schritt der KI in den direkten E-Commerce-Bereich.

Vorsicht vor dem Schlupfloch: Newsletter-Recht bleibt streng

Obwohl es in der Praxis immer wieder Diskussionen über vermeintliche „Schlupflöcher“ im Newsletter-Recht gibt, bleibt die Rechtslage für dich als Online-Händler streng: Werbung per E-Mail erfordert grundsätzlich eine explizite, vorherige Einwilligung des Empfängers. Wenn du Werbemails oder Newsletter ohne diese sogenannte „Double-Opt-in“-Einwilligung versendest, gilt dies als unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und verstößt zudem gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Konsequenz: eine teure Abmahnung.

Zwar gibt es eine Ausnahme für Bestandskunden unter bestimmten engen Voraussetzungen (z.B. Direktwerbung für eigene, ähnliche Waren), doch dies ist rechtlich hochgradig sensibel und birgt große Risiken. Auch eine einmal erteilte Einwilligung ist nicht unbegrenzt gültig. Einige Gerichte sehen eine Einwilligung bereits als erloschen an, wenn du über zwei Jahre lang keinen Newsletter verschickt hast. Du musst also stets darauf achten, dass deine Liste aktuell ist und alle Einwilligungen rechtskonform dokumentiert sind. Verlass dich nicht auf vermeintliche Grauzonen. Setze auf ein DSGVO-konformes Newsletter-Tool, um den Versand zu automatisieren und die Einhaltung aller Vorgaben zu gewährleisten. Nur so minimierst du das Risiko, in die Abmahnfalle zu tappen, und baust gleichzeitig eine vertrauensvolle Kundenbeziehung auf.

Abmahn-Radar: CE-Kennzeichnung, Grundpreise und Markenrecht im Fokus

Die IT-Recht Kanzlei weist in ihrem Abmahn-Radar auf mehrere typische Fallstricke hin, die für dich als Online-Händler zu teuren Abmahnungen führen können. Ein häufiges Problemfeld ist die CE-Kennzeichnung. Viele Händler irren sich und sehen das CE-Zeichen fälschlicherweise als Gütesiegel an, dabei ist es lediglich eine Konformitätsaussage des Herstellers. Bewirbst du das Zeichen falsch, drohen dir Abmahnungen. Ebenso kritisch sind fehlerhafte Grundpreisangaben. Wenn du Produkte anbietest, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist die korrekte Angabe des Grundpreises pro Maßeinheit verpflichtend. Fehler an dieser Stelle sind ein Dauerbrenner bei Abmahnern.

Auch das Markenrecht sorgt immer wieder für juristische Auseinandersetzungen, wobei bekannte Marken wie Kniffel oder aktuelle Fälle wie die Musiknutzung auf TikTok (Sound Guardian GmbH) im Fokus stehen. Bei der Musiknutzung, beispielsweise für „Commercial User Generated Content“, solltest du die Lizenzrechte sehr genau prüfen, um pauschale Nachlizenzierungsforderungen zu vermeiden, die oft überhöht sind. Schließlich solltest du die Pflichten zur Energieverbrauchskennzeichnung auch bei scheinbar unauffälligen Produkten wie Smartphones oder Lichtquellen nicht vergessen. Bleib wachsam, überprüfe deine Produktseiten regelmäßig auf die korrekte Angabe von Grundpreisen, die korrekte Darstellung der CE-Kennzeichnung und die Einhaltung aller Kennzeichnungspflichten.

Die E-Commerce Strategie 3.0: Wie KI dein Geschäft revolutioniert

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst mehr als ein Trend; sie ist der Motor für die E-Commerce Strategie 3.0 und wird dein Geschäft grundlegend verändern. KI-gestützte Anwendungen verbessern vor allem die Personalisierung entlang der gesamten Customer Journey. Intelligente Algorithmen analysieren das Kauf- und Suchverhalten sowie Social Signals, um dir und deinen Kunden hochindividuelle Empfehlungen zu bieten, die den durchschnittlichen Bestellwert um bis zu 20 Prozent steigern können.

Ein zentraler Punkt ist die Optimierung der Suchfunktion. KI erkennt die tatsächliche Absicht hinter den Suchanfragen deiner Kunden, nicht nur bloße Keywords, und liefert dadurch relevantere Ergebnisse. Auch im Fulfillment und der Logistik spielt KI eine entscheidende Rolle. Predictive Analytics helfen dir, Absatztrends und saisonale Effekte genauer vorherzusagen, Lagerbestände optimal zu planen und Engpässe sowie Überproduktion zu vermeiden. Dies kann deine Lagerkosten signifikant reduzieren. Die Gesamtheit dieser hyperpersonalisierten Erlebnisse, unterstützt durch intelligente Chatbots und KI-gestützte Größenberatung oder Virtual Styling, kann die Konversionsrate deines Online-Shops um bis zu 30 Prozent erhöhen. Du solltest jetzt evaluieren, wo du KI in deinem Shop am effektivsten einsetzen kannst, um effizienter zu wirtschaften und dir einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

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