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Hier die aktuellen Neuigkeiten der Woche aus dem Bereich eCommerce und Fulfillment zusammengefasst von emoose.
Diese Woche dreht sich alles um die rechtlichen und strategischen Herausforderungen, die der Handel aktuell meistern muss: Von der korrekten Kennzeichnung von KI-Inhalten bis hin zur drohenden Abmahnwelle rund um die Black-Friday- und Weihnachtssaison. Insbesondere die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, sei es in der Bilderstellung oder der Produktsuche, erfordert von dir eine genaue Überprüfung deiner aktuellen Praktiken. Daneben zwingen dich aktuelle Urteile zur Preisgestaltung und die Amazon-Rückgabefristen zur dringenden Aktualisierung deiner Rechtstexte. Bleib dran, um in der heißen Phase des Jahres keine Fehler zu machen!
Müssen ki-generierte Bilder in deinem Shop gekennzeichnet werden? Das sagt die Rechtslage
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Produktbildern oder Grafiken ist mittlerweile im eCommerce weit verbreitet und bietet dir enorme Vorteile. Doch wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus? Musst du als Online-Händler deine KI-generierten Bilder als solche kennzeichnen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Aktuell gibt es in Deutschland keine generelle, gesetzliche Pflicht, jedes im Online-Shop verwendete, KI-generierte Bild zu kennzeichnen. Das bedeutet, du darfst diese Bilder auf deiner Website nutzen, ohne sie explizit als durch eine KI erstellt auszuweisen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn die bestehenden Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur Irreführung können hier greifen. Wenn ein durch KI erstelltes Bild zum Beispiel täuschend echt wirkt oder der Anschein erweckt wird, es handle sich um ein Originalfoto deines Produkts in einer bestimmten Umgebung, das in Wahrheit so gar nicht existiert, könnte das eine Irreführung darstellen.
Die Transparenz spielt hier eine wichtige Rolle. Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, kann es im Sinne des Vertrauensaufbaus sinnvoll sein, KI-generierte Inhalte zumindest in Blogposts oder Marketingmaterialien kenntlich zu machen. Das sorgt für Klarheit bei deinen Kunden.
Der in der EU geplante AI Act wird zukünftig jedoch voraussichtlich eine technische Kennzeichnung für KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) durch die KI-Anbieter selbst vorschreiben. Das heißt, in naher Zukunft werden dir die Tools diese Arbeit abnehmen, aber bis dahin liegt die Verantwortung bei dir, nicht irreführend zu agieren. Du solltest also immer kritisch prüfen, ob das generierte Bild einen falschen Eindruck von der Realität oder dem Zustand des Produkts vermittelt. Achte zudem auf Urheberrechte, denn KI-generierte Bilder gelten aktuell nicht als urheberrechtlich geschützt. Überprüfe immer die Nutzungsbedingungen des verwendeten KI-Tools und vermeide es, real existierende Personen oder geschützte Marken abzubilden, um keine Rechte Dritter zu verletzen. Dein Ziel sollte immer sein, transparent zu sein und Vertrauen zu schaffen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dir noch etwas Freiraum lässt.
Die Macht von Chatgpt: So verändert die Ki die Produktsuche im online-Handel
Die Art und Weise, wie deine Kunden Produkte online suchen und finden, ändert sich dramatisch – und schuld daran ist KI wie ChatGPT. Anstatt sich durch endlose Suchergebnisseiten zu klicken, bekommen Nutzer jetzt direkt im Chat die passenden Produktempfehlungen geliefert. Für dich als Online-Händler ist das eine riesige Chance, aber auch eine Notwendigkeit zur Anpassung.
Wenn du willst, dass deine Produkte in diesen neuen, dialogorientierten Suchergebnissen auftauchen, musst du deine Produktdaten auf ein neues Level heben. Es geht nicht mehr nur um klassisches SEO, sondern darum, dass KI-Modelle wie ChatGPT deine Angebote semantisch verstehen. Das bedeutet, deine Produktbeschreibungen müssen vollständig, präzise und thematisch relevant sein. Du brauchst strukturierte Daten und eine saubere Kategorisierung, sonst ignoriert die KI deine Produkte schlichtweg.
ChatGPT nutzt für seine Shopping-Funktionen unter anderem Daten aus dem Bing Merchant Center, von Shopify oder Etsy, und vor allem strukturierte Daten (Schema.org-Markups) direkt von deiner Website. Nur wenn du diese Daten lieferst, kann die KI die relevanten Informationen wie Preis, Verfügbarkeit, Bild und Bewertungen zuverlässig auslesen und dem Nutzer in einem attraktiven Produktkarussell präsentieren.
Um hier sichtbar zu werden, solltest du sicherstellen, dass der Webcrawler von OpenAI (OAI-SearchBot) deine Seite crawlen darf – prüfe dazu deine robots.txt
. Außerdem ist es essenziell, dass du deine Produktseiten mit den notwendigen strukturierten Metadaten anreicherst: Denke an Name, Beschreibung, Bilder, Preise, Verfügbarkeit und unbedingt auch an die Einbindung von Kundenbewertungen. Denn die KI berücksichtigt den Kontext der gesamten Konversation und zieht Bewertungen heran, um die Qualität eines Produkts zu beurteilen.
Das Schöne daran: Wenn du jetzt aktiv wirst, bereitest du deine Produktdaten auf den Vertriebskanal der Zukunft vor. Miss den Traffic, der über den UTM-Parameter utm_source=chatgpt.com
auf deinen Shop kommt, um den Erfolg zu verfolgen. Kurzum: Saubere, vollständige und strukturierte Produktdaten sind der Schlüssel, um in der KI-Produktsuche erfolgreich zu sein und dich vom Wettbewerb abzuheben, der möglicherweise noch in alten SEO-Mustern denkt.
Seo-Umbau jetzt nötig: Google KI-Modus zwingt online-Händler zum Handeln
Google steht mit der Einführung seines KI-Modus, der „Search Generative Experience“ (SGE), vor einer massiven Umwälzung der Suchergebnisse – und das hat direkte, ernste Konsequenzen für dein SEO und deinen Traffic. Der neue KI-Modus beantwortet Suchanfragen direkt mit einem generierten Textblock ganz oben auf der Ergebnisseite und zitiert dabei oft nur einzelne Quellen, was einen Klick auf deine Website überflüssig macht. Studien zeigen bereits, dass Websites dadurch einen massiven Sichtbarkeits- und Traffic-Rückgang verzeichnen können.
Die einfache Gleichung lautet: Entweder du passt deine SEO-Strategie an, um in den KI-Antworten als zitierwürdige Quelle aufzutauchen, oder du drohst, vom Hauptstrom des Traffics abgehängt zu werden.
Dein alter SEO-Ansatz, der auf Keyword-Dichte und Masse setzte, ist damit überholt. Google forciert einen Umbau hin zu vertrauenswürdigen, originellen und gut strukturierten Inhalten. Die KI zitiert am liebsten Quellen, die Autorität und Fachwissen ausstrahlen. Das heißt, du musst dein „Autoritäts-Profil“ schärfen. Stelle deine Autoren vor, untermauere Fakten mit sauberen Belegen und sorge für eine klare, logische Gliederung deiner Texte. Gut strukturierte Inhalte mit prägnanten Abschnitten, Listen und Bullet Points sind leichter verdaulich und werden von der KI bevorzugt zitiert.
Neben der inhaltlichen Optimierung musst du auch die technischen Grundlagen deines Shops prüfen. Eine schnelle Ladezeit (Pagespeed) und ein sauberer Code sind wichtiger denn je. Und was den Schreibstil angeht: Vermeide überladene Keyword-Texte. Schreibe stattdessen natürlich, klar und auf Augenhöhe, fast so, als würdest du mit deinem Kunden sprechen.
Der Umbau ist zwingend notwendig. Die Messung des SEO-Erfolgs verschiebt sich weg von reinen Klickzahlen hin zur Sichtbarkeit als vertrauenswürdige Quelle. Du musst deinen Shop als kompetente und sympathische Instanz positionieren, damit Google dich als relevant genug erachtet, um dich in seinem KI-Überblick zu zitieren. Wer jetzt nachlässig ist, riskiert, langfristig im neuen Such-Ökosystem unsichtbar zu werden.
Amazon-Händler aufgepasst: Du musst deine Rechtstexte wegen verlängerter Rückgabefrist anpassen
Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und wie in jedem Jahr hat Amazon bereits die verlängerten Rückgabefristen für das Weihnachtsgeschäft bekannt gegeben. Das ist eine wichtige Information, denn als Händler, der auf dem Amazon-Marktplatz verkauft, bist du verpflichtet, diese großzügigeren Fristen auch deinen Kunden anzubieten.
Konkret bedeutet das für dich: Artikel, die du ab dem 1. November bis zum 25. Dezember 2025 über Amazon verkaufst, müssen mindestens bis zum 31. Januar 2026 zurückgegeben werden können. Diese Regelung gilt auch für FBM-Händler, also wenn du den Versand selbst übernimmst. Sollte die normale, gesetzliche 14-tägige Frist oder die übliche Amazon-Frist von 30 Tagen später enden als der 31. Januar, gilt natürlich die längere Frist.
Das Entscheidende dabei ist: Du musst aktiv werden! Denn du bist verpflichtet, deine eigenen Rechtstexte – sprich, deine Widerrufsbelehrung oder deine AGB im Hinblick auf freiwillige Rückgabegarantien – entsprechend anzupassen und auf die verlängerte Frist hinzuweisen. Tust du das nicht, läufst du Gefahr, dass deine Angaben fehlerhaft sind oder sich mit den Amazon-Vorgaben widersprechen. Falsche, sich widersprechende oder fehlende Informationen in deinen Rechtstexten sind ein gefundenes Fressen für Abmahner und können zu kostspieligen Verfahren führen.
Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Regelung, zum Beispiel für einige Produkte aus den Kategorien Kamera, Elektronik oder Software, aber die meisten Händler sind von der Anpassung betroffen.
Nimm dir daher unbedingt die Zeit, deine Rechtstexte im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft zu prüfen und die verlängerte Frist klar zu kommunizieren. Nur so kannst du sicherstellen, dass du die Amazon-Regeln einhältst und dich gleichzeitig vor unnötigen Abmahnrisiken schützt. Die frühzeitige Ankündigung gibt dir genügend Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, bevor das große Weihnachtsgeschäft richtig losgeht.
Millionenverlust am Black Friday: Warum du auf aktive Preisgestaltung statt Dauer-Rabatte setzen solltest
Der Black Friday ist zwar der umsatzstärkste Tag im Online-Handel, doch eine aktuelle Studie offenbart eine bittere Wahrheit: Viele Händler verlieren durch die Rabattschlacht Millionen. Der Grund ist eine ineffiziente und übermäßige Rabattstrategie, bei der du mehr Marge opferst, als du durch den Mehrumsatz wieder hereinholst.
Das Problem liegt darin, dass Kunden in Erwartung des Black Friday ihre Käufe gezielt auf die Rabatttage verschieben. Während du am Black Friday selbst vielleicht hohe Umsätze generierst, erleidest du in den Tagen davor und danach massive Einbußen, da deine Kunden auf die Schnäppchen warten oder ihre Kauflust anschließend gestillt ist. Das kann in der Summe schnell zu einem negativen Saldo führen, wie die Studie belegt. Du verkaufst dann lediglich Produkte zu einem niedrigeren Preis, die Kunden ohnehin gekauft hätten – eine sogenannte Kannibalisierung des Tagesgeschäfts.
Die Lösung liegt in einer aktiven und intelligenten Preisgestaltung, auch Dynamic Pricing genannt. Statt pauschaler Dauerrabatte oder manuell festgelegter Preisnachlässe solltest du auf datengesteuerte Systeme setzen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) kannst du Preise dynamisch an die Nachfrage, die Lagerbestände und die Preise der Konkurrenz anpassen. Große Player wie Otto machen es vor und setzen KI ein, um Rabatte gezielt und effizient einzusetzen.
Du solltest deinen Fokus darauf legen, Kunden nicht nur mit dem niedrigsten Preis, sondern mit einem fairen und marktgerechten Preis anzulocken, der deine Marge schützt. Rabatte sollten strategisch genutzt werden, um zum Beispiel ältere Lagerbestände abzubauen oder Neukunden zu gewinnen, nicht um das gesamte Sortiment zu ruinieren.
Wenn du in der Black-Friday-Phase erfolgreich und profitabel sein willst, musst du vom Gedanken des starren Rabattkriegs loskommen. Investiere in eine datenbasierte Preisstrategie und nutze Technologie, um die Preise smart zu steuern. Denn die Botschaft ist klar: Wer nur Rabatte gibt, wird auf Dauer nicht überleben. Dein Ziel muss es sein, die Kauflust zu stimulieren, ohne deine Profitabilität zu gefährden.
Vorsicht, Abmahnungen drohen: Das musst du bei Rabatten zu Weihnachten und Black Friday beachten
Wenn die Rabattschlacht um Black Friday und Weihnachten beginnt, steigen nicht nur die Umsätze, sondern auch das Risiko, eine teure Abmahnung zu kassieren. Gerade in der Hochsaison, wenn du schnell Preise änderst und mit großen Rabatten wirbst, schleichen sich Fehler ein, die Wettbewerber oder Verbraucherzentralen rigoros verfolgen.
Zunächst einmal die gute Nachricht: Du darfst den Begriff „Black Friday“ mittlerweile frei für deine Werbung verwenden, da die Marke in Deutschland gelöscht wurde. Die Gefahr liegt nun in der fehlerhaften Kommunikation deiner Rabatte.
Besonders im Fokus der Abmahner steht die Einhaltung der Preisangabenverordnung (PAngV). Du bist verpflichtet, bei jeder Werbung mit einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den du in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion für dieses Produkt verlangt hast. Fehlt diese Angabe oder ist sie irreführend, drohen dir Abmahnungen.
Darüber hinaus musst du unbedingt darauf achten, dass deine Rabatte zeitlich klar begrenzt sind und du diese Begrenzung auch einhältst. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass es eine Irreführung darstellt, wenn du einen Preis als zeitlich befristetes Black-Friday-Angebot (zum Beispiel mit einem Countdown) bewirbst, diesen Preis aber nach Ende der Aktion einfach beibehältst. Wenn du also mit der Dringlichkeit eines zeitlich begrenzten Angebots spielst, musst du die Frist auch einhalten und den Preis anschließend erhöhen oder die Werbung beenden.
Weitere Fallstricke sind die künstliche Verknappung von Artikeln, die gar nicht so schnell ausverkauft sind, und irreführende Rabatte, bei denen der ursprüngliche „Streichpreis“ nie oder nur kurz zuvor verlangt wurde.
Dein wichtigster Schutzschild ist die Transparenz. Stelle sicher, dass du die PAngV exakt einhältst, alle Rabattbedingungen klar kommunizierst und die zeitliche Begrenzung von Aktionen konsequent umsetzt. Ein schneller Check deiner Werbeanzeigen und Preisauszeichnungen vor dem Start der Rabatttage ist unerlässlich, um in der stressigen Saison Abmahnfallen zu vermeiden.
Endgültige Klarheit: BGH entscheidet über Transparenz bei Streichpreisen und Rabatten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zur Werbung mit Preisermäßigungen gefällt, das dir als Online-Händler endgültig Klarheit über die korrekte Angabe von Streichpreisen verschafft. Die gute Nachricht: Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und sorgt für mehr Fairness im Wettbewerb. Die Herausforderung für dich: Du musst jetzt sicherstellen, dass du die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) exakt und transparent umsetzt.
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einem Rabatt nur zulässig ist, wenn du den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung in einer unmissverständlichen, klar erkennbaren und gut lesbaren Weise angibst. Das bedeutet, es reicht nicht aus, diesen Referenzpreis irgendwo versteckt, zum Beispiel in einer winzigen Fußnote, anzubringen. Im konkreten Fall eines Discounters hatte dieser den Referenzpreis in einer unklaren Fußnote ausgewiesen und damit gegen die PAngV verstoßen.
Dieses Urteil ist eine klare Ansage an dich und alle Händler, die mit Streichpreisen arbeiten: Du darfst den Verbraucher nicht im Unklaren darüber lassen, wie hoch der Rabatt wirklich ist. Der Kunde muss auf den ersten Blick erkennen können, auf welchen Preis sich der Rabatt bezieht und dass dieser Preis tatsächlich der niedrigste war, den du in den letzten vier Wochen verlangt hast.
Die Regelung, dass du dich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen musst, ist seit der verschärften PAngV im Mai 2022 zwar bekannt, aber die Auslegung bezüglich der Sichtbarkeit war bisher ein Streitpunkt. Mit diesem Urteil macht der BGH nun Schluss mit kreativen Versteckspielen.
Was du daraus lernst: Du musst deine Preisdarstellung im Shop und in der Werbung dringend prüfen und sicherstellen, dass der Referenzpreis direkt beim Streichpreis, in angemessener Größe und deutlicher Schrift, angezeigt wird. Unklare Verlinkungen oder versteckte Hinweise sind tabu. Halte dich an diese Vorgabe, um teure Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen deiner Kunden durch maximale Preistransparenz zu gewinnen.