Mit der Anpassung des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue gesetzliche Pflichten: Jedes Unternehmen, das Verpackungen für Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.
Außerdem bestehen seit dem 1. Juli 2022 Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister. Hat das Unternehmen keine LUCID Registrierungsnummer bekannt gegeben, darf der Fulfillment-Dienstleister für das Unternehmen keine Tätigkeiten mit Bezug auf die entsprechenden Verpackungen mehr erbringen. Zu diesen Tätigkeiten gehören laut dem Verpackungsgesetz: Lagerhaltung, Verpacken, Adressieren und Versand von Waren.
LUCID für Kunden die keine Niederlassung in Deutschland haben können uns als Bevollmächtigten ernennen. Weitere Details dazu auf Anfrage.
Bitte den gesetzlichen Vorschriften nachkommen und hier die LUCID Registrierungsnummer an emoose übermitteln: