emoose Fulfillment
Anpassung Fulfillment-Vereinbarung
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Liebe Kunden der emoose GmbH,

wir haben 3 Anpassungen an unserer Fulfillment-Vereinbarung vorgenommen. Diese sind für all Kunden ab sofort gültig.

§ 2 HAFTUNG

Hier ist der letzte Absatz angepasst wurden:
Die Bestandsverwaltung erfolgt ausschließlich über die Fulfillment-Software von Partei 2. Partei 2 bucht die Bestände nach dem Wareneingang ein. Bei Bestellungen wird der Bestand automatisch angepasst. Die Bestände werden, sofern es das Shopsystem von Partei 1 erlaubt, automatisch mit dem Shopsystem synchronisiert. Die Synchronisation erfolgt nur in eine Richtung, manuell angepasste Bestände aus dem Shopsystem von Partei 1 werden nicht abgerufen und bei der nächsten Synchronisation überschrieben. Sofern Partei 1 die Möglichkeit hat selbständig die Bestände in seinem System zu ändern, übernimmt Partei 2 keine Haftung für korrekte Bestände. Sollte das Shopsystem von Partei 1 keine Möglichkeit der Bestandssynchronisation haben, ist Partei 1 für das Pflegen der Bestände verantwortlich.

§ 3 WARENANLIEFERUNGEN

Hier ist als letzter Absatz folgender Hinweis ergänzt worden:
Partei 2 verpflichtet sich zur Verarbeitung von Wareneingängen und Buchung der Bestände innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang. Jeder Anlieferung muss zwingend ein Lieferschein oder eine Rechnung mit Auflistung der Positionen und Mengen beigefügt werden. Ist dies nicht der Fall, kann sich die Bearbeitung des Wareneingangs um 1-2 Tage verzögern.

§ 4 DURCHFÜHRUNG UND ABRECHNUNG DER FULFILLMENT-LEISTUNGEN

Hier ist als Absatz 4 folgender Hinweis ergänzt worden:
Die Abrechnung der Lagerplätze erfolgt anhand der Anzahl der tatsächlich reservierten Menge / Fläche im Lager, entweder nach Stellplatz, Palette oder Regalmeter. Löst Partei 1 einen Artikel auf, also nimmt diesen aus dem Programm, sollte ein entsprechender Hinweis folgen, ansonsten wird der reservierte Platz weiterhin berechnet.

Saarbrücken, 23.10.2019

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