Wichtig: One-Stop-Shop - Rechnungserstellung durch emoose
|
|
|
|
Liebe Kunden der emoose GmbH,
|
diese News betrifft nur Kunden, die unseren kostenlosen Rechnung-Service nutzen.
|
Zum 07.01.2021 tritt die One-Stop-Shop (OSS) Regelung der EU in Kraft. Detaillierte Informationen dazu findet man reichlich im Netz. Hier eine sehr kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr), detaillierte Informationen kann euch auch euer Steuerberater/in geben:
|
Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder werden durch eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 € in Summe für alle EU-Länder ersetzt. Wird die Grenze überschritten muss die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land abgeführt werden und im Shop muss natürlich auch der MwSt-Satz des jeweiligen Landes berechnet werden. Die einzelnen Umsatzsteuermeldungen in den jeweiligen Ländern entfällt durch OSS und kann über Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt werden.
|
Wir können OSS ab dem 01.07.2021 in unserer Fulfillment-Software abbilden. Wir werden dann die jeweiligen Steuersätze des EU-Landes berücksichtigen und auch auf den Rechnungen bzw. Gutschriften abbilden. Zum Beispiel 20% MwSt. in Österreich oder 25% in Dänemark.
|
Die Steuersätze gelten systemübergreifend für alle Kunden, nicht individuell je Fulfillment-Kunde. Sollte dies bei euch zu Problemen führen, bitten wir euch die Rechnungstellung über den Shop bzw. Marktplatz abzuwickeln, leider haben wir dafür keine andere Lösung. Wir bitten hier um Verständnis.
|
Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
|
Euer Team der emoose GmbH
|
|
|
|
|
|
|
|
|