emoose Fulfillment
Wichtig: One-Stop-Shop - Rechnungserstellung durch emoose
logo_emoose_72dpi
Liebe Kunden der emoose GmbH,

diese News betrifft nur Kunden, die unseren kostenlosen Rechnung-Service nutzen.

Zum 07.01.2021 tritt die One-Stop-Shop (OSS) Regelung der EU in Kraft. Detaillierte Informationen dazu findet man reichlich im Netz. Hier eine sehr kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr), detaillierte Informationen kann euch auch euer Steuerberater/in geben:

Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder werden durch eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 € in Summe für alle EU-Länder ersetzt. Wird die Grenze überschritten muss die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Land abgeführt werden und im Shop muss natürlich auch der MwSt-Satz des jeweiligen Landes berechnet werden. Die einzelnen Umsatzsteuermeldungen in den jeweiligen Ländern entfällt durch OSS und kann über Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt werden.

Wir können OSS ab dem 01.07.2021 in unserer Fulfillment-Software abbilden. Wir werden dann die jeweiligen Steuersätze des EU-Landes berücksichtigen und auch auf den Rechnungen bzw. Gutschriften abbilden. Zum Beispiel 20% MwSt. in Österreich oder 25% in Dänemark.
Die Steuersätze gelten systemübergreifend für alle Kunden, nicht individuell je Fulfillment-Kunde. Sollte dies bei euch zu Problemen führen, bitten wir euch die Rechnungstellung über den Shop bzw. Marktplatz abzuwickeln, leider haben wir dafür keine andere Lösung. Wir bitten hier um Verständnis.

Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Euer Team der emoose GmbH

Saarbrücken, 24.06.2021

    website facebook instagram 
    MailPoet