emoose Fulfillment
BIO-Produkte: Pflichten und Hinweise zum Verkauf und Versand
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Liebe Kunden der emoose GmbH,

diese Mail betrifft nur Kunden die BIO-Produkte verkaufen und auch bei emoose einlagern.

Der Verkauf von BIO-Produkten unterliegt strengen Vorgaben. Wir können an dieser Stelle keine rechtliche Beratung anbieten, aber durch das Inverkehrbringen bzw. das Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten, ohne als Online-Händler selbst bei einer Kontrollstelle zertifiziert zu sein, liegt ein wettbewerbsrechtlicher und abmahngefährdeter Verstoß gegen Artikel 28 der EG-Ökoverordnung vor.

Wir als Versanddienstleister (Subunternehmer) sind gesetzlich nicht verpflichtet uns zertifizieren zu lassen, unterliegen aber strengen Vorgaben zur Warenannahme, Warenkontrolle, Einlagerung und den Versand von BIO-Produkten. Diese werden auch jährlich von den Kontrollstellen überprüft.

Wir müssen von allen zertifizierten Händlern die BIO-Produkte verkaufen bis spätestens 19.05.2020 folgende Informationen per E-Mail an fulfillment@emoose.de einfordern:
  1. Eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle als PDF
  2. Eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten als PDF
  3. Eine Liste aller im Shop und bei emoose eingelagerten BIO-Produkte mit Artikelnummer und Bezeichnung
Wir haben unsere Wareneingangsbestimmungen, die nun Bestandteil der Fulfillment-Kooperationsvereinbarung und der Ankündigung von Waren sind, um BIO-Produkte erweitert:
  1. Es liegt eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle vor, diese muss einmalig als PDF zugeschickt werden.
  2. Es liegt eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten vor, diese muss einmalig als PDF zugeschickt werden.
  3. Ökologische Erzeugnisse müssen im Sinne des Artikels 31 der Verordnung (EG) 889/2008 so verpackt und verschlossen sein, dass „der Inhalt ohne Manipulation oder Zerstörung der Plombe/des Siegels nicht ausgetauscht werden kann.
  4. Bio-Produkte sind eindeutig auf dem Lieferschein oder der Rechnung zu kennzeichnen.
  5. Namen und/oder die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle müssen auf dem Lieferschein oder der Rechnung bei jedem Produkt stehen.
  6. Für die rechtlich korrekte Kennzeichnung der Produkte und der Bezeichnung im Shop ist der Händler verantwortlich.
Bei der Anlieferung von BIO-Produkten müssen die Wareneingangsbestimmungen für BIO-Produkte zwingend eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, sind wir gesetzlich verpflichtet den Wareneingang unangekündigt bis zur Aufklärung auf unbestimmte Zeit zu blocken.

Für den zusätzlichen Aufwand der durch die gesetzlichen Vorgaben zur Warenannahme, Warenkontrolle, Einlagerung und den Versand von BIO-Produkten entsteht, werden wir von zertifizierten Kunden die BIO-Produkte bei uns einlagern, ab Juni 2020 eine mtl. Pauschale in Höhe von 14,95 € erheben.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

    Euer Team der emoose GmbH

    Saarbrücken, 12.05.2020

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