BIO-Produkte: Pflichten und Hinweise zum Verkauf und Versand
|
|
|
|
Liebe Kunden der emoose GmbH,
|
diese Mail betrifft nur Kunden die BIO-Produkte verkaufen und auch bei emoose einlagern.
|
Der Verkauf von BIO-Produkten unterliegt strengen Vorgaben. Wir können an dieser Stelle keine rechtliche Beratung anbieten, aber durch das Inverkehrbringen bzw. das Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten, ohne als Online-Händler selbst bei einer Kontrollstelle zertifiziert zu sein, liegt ein wettbewerbsrechtlicher und abmahngefährdeter Verstoß gegen Artikel 28 der EG-Ökoverordnung vor.
|
Wir als Versanddienstleister (Subunternehmer) sind gesetzlich nicht verpflichtet uns zertifizieren zu lassen, unterliegen aber strengen Vorgaben zur Warenannahme, Warenkontrolle, Einlagerung und den Versand von BIO-Produkten. Diese werden auch jährlich von den Kontrollstellen überprüft.
|
Wir müssen von allen zertifizierten Händlern die BIO-Produkte verkaufen bis spätestens 19.05.2020 folgende Informationen per E-Mail an fulfillment@emoose.de einfordern:
|
- Eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle als PDF
- Eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten als PDF
- Eine Liste aller im Shop und bei emoose eingelagerten BIO-Produkte mit Artikelnummer und Bezeichnung
- Es liegt eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle vor, diese muss einmalig als PDF zugeschickt werden.
- Es liegt eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten vor, diese muss einmalig als PDF zugeschickt werden.
- Ökologische Erzeugnisse müssen im Sinne des Artikels 31 der Verordnung (EG) 889/2008 so verpackt und verschlossen sein, dass „der Inhalt ohne Manipulation oder Zerstörung der Plombe/des Siegels nicht ausgetauscht werden kann.
- Bio-Produkte sind eindeutig auf dem Lieferschein oder der Rechnung zu kennzeichnen.
- Namen und/oder die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle müssen auf dem Lieferschein oder der Rechnung bei jedem Produkt stehen.
- Für die rechtlich korrekte Kennzeichnung der Produkte und der Bezeichnung im Shop ist der Händler verantwortlich.
Bei der Anlieferung von BIO-Produkten müssen die Wareneingangsbestimmungen für BIO-Produkte zwingend eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, sind wir gesetzlich verpflichtet den Wareneingang unangekündigt bis zur Aufklärung auf unbestimmte Zeit zu blocken.
|
Für den zusätzlichen Aufwand der durch die gesetzlichen Vorgaben zur Warenannahme, Warenkontrolle, Einlagerung und den Versand von BIO-Produkten entsteht, werden wir von zertifizierten Kunden die BIO-Produkte bei uns einlagern, ab Juni 2020 eine mtl. Pauschale in Höhe von 14,95 € erheben.
|
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
|
Euer Team der emoose GmbH
|
|
|
|
|
|
|
|