emoose Fulfillment
Wichtig: Wareneingangsbestimmungen
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Liebe Kunden der emoose GmbH,

auch im Jahr 2023 soll der Wareneingang bei der emoose kostenlos bleiben. Um diesen Service zu gewährleisten, ist es notwendig, dass unsere Wareneingangsbestimmungen eingehalten werden. Wir wissen, dass diese mittlerweile sehr umfangreich sind, deswegen wollen wir euch dabei nicht alleine lassen.

Hilfestellung

Wir werden jeweils bei den ersten ein bis zwei Warenankündigungen über kleine Fehler hinwegsehen und per Mail darüber informieren, welche Angaben fehlen oder angepasst werden müssen.

Wareneingangsbestimmungen ab dem 01.02.2023

Bei der Anlieferung von Waren an emoose gibt es folgende Punkte zu beachten:
  • Der Händler/Transporteur ist für die unbeschädigte Anlieferung der Waren verantwortlich.
  • Wareneingangsprüfung erfolgt gemäß § 377 HGB
  • Die Warenannahmezeiten sind werktags (Mo–Do.) von 07:30-15:00 Uhr und Fr. von 07:30-14:00 Uhr.
  • Die Anschrift lautet: emoose GmbH, In den Hallen 9-13, D-66115 Saarbrücken
  • Waren dürfen per Paketdienst (Einzelkartons) bis maximal 30,0 kg angeliefert werden. Ausnahmen bilden Pakete für den Pre-FBA-Versand. Diese dürfen lediglich ein Maximalgewicht von 23,0 kg aufweisen mit den max. Maßen 60 x 60 x 60 cm.
  • EUR-Paletten (Spedition) dürfen mit den Maßen (L x B x H) 120×80x180 cm und einem maximalen Gesamtgewicht von 1.000 kg angeliefert werden. Die Paletten müssen äußerlich in einem einwandfreiem Zustand sein und dürfen keine Mängel aufweisen. Bei Anlieferung auf Industriepaletten oder Einwegpaletten wird die Entsorgung berechnet.
  • Jeder Anlieferung muss zwingend ein Lieferschein oder eine Rechnung mit Auflistung der Positionen und Mengen beigefügt werden. Alle Artikel müssen klar identifizierbar sein und den Shop- oder PRE-FBA-Artikeln zugeordnet werden können. Auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung müssen die Artikelnummern, so wie sie auch im Shop genutzt werden, aufgelistet sein. Alle Artikelnummern können auch in der Fulfillment-Statistik abgerufen werden, so wie sie bei uns im System hinterlegt sind. Werden Produkte von Dritten angeliefert und diese haben andere Bezeichnungen und Artikelnummern, so ist es zwingend erforderlich, einen Lieferschein mit den Shop- und Händler-Artikelnummern zum Vergleich einzureichen.
  • Waren in Kartonagen sollen sortenrein angeliefert werden, bei Misch-Kartonagen ist eine äußerliche Beschriftung des Inhalts zwingend erforderlich und die unterschiedlichen Artikel müssen sauber voneinander getrennt und gekennzeichnet sein.
  • Produkte in verschließbaren Behältnissen müssen ordnungsgemäß verschlossen sein.
  • Wir haben keine Laderampe, ein LKW mit Hebebühne ist zwingend erforderlich.
  • Anlieferungen in 20″ Schiffscontainern sind nur nach vorheriger Absprache und Terminfreigabe per E-Mail möglich. Bei unangekündigter Anlieferung berechnen wir den doppelten Stundensatz für das Abladen.
  • Ausschließlich verzollte Ware darf angeliefert werden.
  • Die Warenankündigung muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Abweichungen werden berechnet.
  • Unangekündigte Wareneingänge werden nach Bearbeitungsaufwand berechnet.
  • Artikel können vorab nicht eingebucht werden.
Werden die oben genannten Punkte nicht beachtet, wird der zusätzliche Aufwand abgerechnet und die Bearbeitung des Wareneingangs verzögert sich um 5 Werktage.

Hinweise zur Lieferung von BIO-Produkten
  • Es liegt eine aktuell gültige Zertifizierung einer Kontrollstelle vor, diese muss uns ohne Aufforderung einmalig als PDF zugeschickt werden.
  • Es liegt eine aktuell gültige Biobescheinigung des Lieferanten vor, diese muss uns ohne Aufforderung einmalig als PDF zugeschickt werden.
  • Ökologische Erzeugnisse müssen im Sinne des Artikels 31 der Verordnung (EG) 889/2008 so verpackt und verschlossen sein, dass „der Inhalt ohne Manipulation oder Zerstörung der Plombe/des Siegels nicht ausgetauscht werden kann.
  • Bio-Produkte sind eindeutig auf dem Lieferschein oder der Rechnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und ggf. Chargennummer zu kennzeichnen.
  • Namen und/oder die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle müssen auf dem Lieferschein oder der Rechnung bei jedem Produkt stehen.
  • Für die rechtlich korrekte Kennzeichnung der Produkte und der Bezeichnung im Shop ist der Händler verantwortlich.
Durch das Inverkehrbringen bzw. das Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten, ohne als Online-Händler selbst bei einer Kontrollstelle zertifiziert zu sein, liegt ein wettbewerbsrechtlicher und abmahngefährdeter Verstoß gegen Artikel 28 der EG-Ökoverordnung vor.
Bei der Anlieferung von BIO-Produkten müssen die Wareneingangsbestimmungen für BIO-Produkte zwingend eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, sind wir von den Kontrollstellen gesetzlich verpflichtet den Wareneingang unangekündigt bis zur Aufklärung auf unbestimmte Zeit zu blocken.

Bei Fragen zu unseren Wareneingangsbestimmungen kontaktiert uns gerne oder schaut in unseren umfangreichen FAQ nach.

Euer Team der emoose GmbH

Saarbrücken, 23.01.2023

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